Hinweise:
- Irrtum vorbehalten.
-Es sind nur noch Bestellungen mit Angebotspreisen an den Tagen, die auf dem jeweiligen Katalog oben vermerkt sind, möglich sind > bitte spätestens 2 Tage vor Ablauf (der jeweiligen Campagne lt. Deckblatt Katalog) der Beraterin die Bestellung senden, damit sie noch weitergeleitet werden kann! > Per E-Mail, Tel, Fax oder per Post > hier bitte Postlaufzeit beachten.
Ich bitte Kunden um Verständnis, dass ich auf Vorkasse bestehe.
Vor evtl. Rücksendung bitte mit mir Kontakt aufnehmen, Rücksendekosten sind vom Kunden zu zahlen (lt. VRRL - Verbraucherrechterichtlinie - ab 13.6.2014).
Ihre Vorteile von Traudis AVON-Studio:
Haben Sie schon den neuen Katalog (oder siehe link unter Artikel Hauptkatalog in Internet), dann nur hier das Bestellformular (PDF-link) herunterladen, ausfüllen und per Fax an 08441 5141 oder per Post an Traudis AVON-STUDIO Schlossstr. 20, 85293 Reichertshausen senden. Oder Sie schicken ein E-Mail mit Artikelnummern, Artikelbeschreibungen und Anzahl mit Angabe Ihrer kompletten Adresse und Telefonnummer an: traudi@avon-beratung-altmann.de, traudi@avon-studio.de
Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel, eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben. Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.
Informationen dazu finden Sie in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, den Sie unter folgendem Link als PDF herunterladen können: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0524
Link zur OS-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wie auf der Website der OS-Plattform nachzulesen ist, wird diese voraussichtlich erst im Februar 2016 ihren Dienst aufnehmen – die Hinweispflicht besteht allerdings dennoch bereits ab dem 9. Januar